Verbraucherrechte und Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt Schützen
Interact
Am 14.09.2016 hat die Europäische Kommission in einem umfassenden Maßnahmenpaket ihre Vorschläge für die Überarbeitung des europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens vorgestellt. Kern dieses Pakets ist der Richtlinienvorschlag zum europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (COM(2016) 590 final). Der Richtlinienvorschlag ist Teil der Kommissionsstrategie für einen digitalen Binnenmarkt und zielt drauf ab, den zuletzt 2009 aktualisierten, im Wesentlichen aus vier Richtlinien (Rahmenrichtlinie, Genehmigungsrichtlinie, Zugangsrichtlinie und Universaldienstrichtlinie) bestehenden Rechtsrahmen für den Bereich Telekommunikation an die bestehenden Marktentwicklungen anzupassen. Dabei sollen die Anwendung der regulierungsrechtlichen Vorgaben des europäischen Rechts durch die nationalen Regulierungsbehörden stärker vereinheitlicht und Investitionen in Telekommunikationsnetze angeregt werden, um den Ausbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität voranzutreiben. Inhaltliche Schwerpunkte des Richtlinienvorschlags sind unter anderem die Förderung des Breitbandausbaus, die weitere Vereinheitlichung der Regulierungspraxis, insbesondere im Bereich der Frequenzordnung sowie die Angleichung der regulierungsrechtlichen Pflichten von Anbietern für Telekommunikationsdienste und Anbietern von digitalen Plattformen – sogenannte Over-the-Top-Anbieter (OTT). Darüber hinaus sollen die sektorspezifischen Endnutzerrechte partiell vollharmonisiert und das Universaldiensteregime modernisiert werden. Nachfolgend gibt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine erste Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag ab und zeigt den aus Verbrauchersicht erforderlichen Änderungsbedarf auf. Vor dem Hintergrund der Komplexität des Kodex behält sich der vzbv vor, weitere Punkte im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zu kommentieren. Der vzbv begrüßt den von der EU-Kommission unternommenen Versuch, Regelungen aus vier, für den Telekommunikationsmarkt wesentlichen Richtlinien in einem Kodex zusammenzufassen und damit die Rechtssystematik zu vereinfachen. Allerdings ergeben sich durch die Überarbeitung einige Änderungen des derzeit bestehenden Regulierungs- und Rechtsrahmens, die den Wettbewerb nachhaltig schädigen sowie Verbraucherrechte auf lange Sicht abschwächen können.