Abstract Original Language:
Auf grundsätzliche Kritik stößt der mit beiden Richtlinienentwürfen verfolgte Ansatz der Vollharmonisierung. Hierdurch soll – nach Vorstellung der Kommission – der grenzüberschreitende Online-Handel in Europa erleichtert werden.
Das bisherige System der Mindestharmonisierung führt in Europa zwar zu einer Rechtszersplitterung und teilweise zu Wettbewerbsverzerrungen (besonders aufgrund des Günstigkeitsprinzips der Rom I-Verordnung). Unternehmen, die ihr Angebot europaweit für Verbraucher öffnen, müssen deshalb auch zwingende Verbraucherschutzvorschriften aus anderen EU-Mitgliedstaaten berücksichtigen.
Erstellung und Pflege von Geschäftsbedingungen verlangen einen Beratungs- und Kontrollaufwand, den sich zumindest die kleinen und mittelständischen Anbieter nicht leisten können.